Externer Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir in Ihrem Unternehmen für die Analyse und Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die nötigen Verzeichnisse werden erstellt, anhand einer Checkliste wird Ihr spezifischer Bedarf ermittelt und wir beantworten darüber hinaus alle nötigen Fragen und setzen uns im Bedarfsfall mit allen nötigen Behörden auseinander.
Das schont Ihre Mitarbeiter und schafft Vertrauen gegenüber Ihren Kunden und Partnern.
Wer muss überhaupt einen Datenschutzbeauftragen bestellen?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in §4f vor, dass bereits ab 9 Mitarbeitern ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dies ist zumeist schon dann der Fall, wenn mehr als 9 Personen ein E-Mail-Programm nutzen.
Von dieser Grenze wird aber abgewichen, wenn generell personenbezogene Daten verarbeitet werden und diese zum Zweck der Übermittlung erhoben werden.
Gibt es Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten?
Ja! Ein Datenschutzbeauftragter muss laut BDSG die entsprechenden gesetzlichen Kenntnisse nachweisen können und auch die entsprechende IT-Kompetenz aufweisen.
Wir bilden uns ständig bei den entsprechenden Datenschutzakademien fort und können dies auf Wunsch auch über die entsprechenden Zertifikate nachweisen.
Gibt es Vorteile gegenüber eines internen Datenschutzbeauftragten?
Externer DatenschutzbeauftragTer
- Entsprechende Ausbildung und Erfahrung
- Haftung durch den Datenschutzbeauftragten
- Ständiger Umgang mit Datenschutzthemen
- Kein Interessenskonflikt
- Kosten für Weiterbildungen entfallen
- Neutrale Beratung vor Ort
- Monatliche Fixkosten als Planungsgrundlage
- Kein erweiterter Kündigungsschutz nötig
Interner Datenschutzbeauftragter
- Kosten- und zeitintensive Ausbildung nötig
- keine oder kaum praktische Erfahrung
- Die Haftung bleibt im Unternehmen
- Interessenskonflikt möglich
- Hohe Weiterbildungskosten
- Interne Neutralität geht verloren
- Keine Kostenkontrolle (Weiterbildung, Literatur, Reisekosten etc.)
- Erweiterter Kündigungsschutz (§4f BDSG)
Sie fragen sich sicherlich was Ihnen das bringt und welche Tätigkeiten so ein Datenschutzbeauftragter für Sie überhaupt übernimmt. Das Feld eines Datenschutzbeauftragten ist sehr vielfältig und umfasst neben den Gesetzen auch viele IT-Bereiche, Prozesse etc. Hier eine kleine Auswahl der Tätigkeiten, die wir für Sie übernehmen.
Was übernehmen wir für Tätigkeiten für Sie?
- Überprüfung des Bedarfs durch Checklisten
- Erstellung des internen und externen Verfahrensverzeichnisses
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Datenschutzkontrollen
- Beratung und Analyse bei Prozessen
- Beantwortung von Datenschutzanfragen
- Kontakt mit den Aufsichtsbehörden
- Transparenter monatlicher Festpreis
- und vieles mehr
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erläutern Ihnen gerne weitere Fragen oder präsentieren uns bei Ihnen vor Ort.