Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz, den jemand von außen verantwortet
Als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir in Ihrem Unternehmen für Analyse und Einhaltung der Datenschutzvorgaben: Wir erstellen die nötigen Verzeichnisse, ermitteln anhand einer Checkliste Ihren konkreten Bedarf, schulen Ihre Mitarbeiter und übernehmen im Bedarfsfall den Kontakt zu den Aufsichtsbehörden.
Alle Mitarbeiter ausgebildet seit 2017
Wir haften für unsere Beratung
Wer muss überhaupt einen bestellen?
Grundsätzlich gilt: Ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Unabhängig von der Zahl gilt das auch, wenn die Verarbeitung besonders sensibel ist oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig wird – etwa bei Gesundheitsdaten. In der Praxis trifft es mehr Betriebe, als die meisten denken.
Ob die Pflicht für Sie greift, klären wir im ersten Gespräch anhand einer Checkliste – kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Gibt es Anforderungen an die Person?
Ja. Ein Datenschutzbeauftragter muss die rechtlichen Kenntnisse nachweisen können und zugleich die IT verstehen – beides zusammen ist selten. Wir bilden uns bei den entsprechenden Datenschutzakademien fort und weisen das auf Wunsch mit Zertifikaten nach. Bei uns sind alle Mitarbeiter zu Datenschutzbeauftragten ausgebildet.
Vergleich
Extern oder intern?
Externer Datenschutzbeauftragter
Also wir
- Ausbildung und Erfahrung sind vorhanden
- Für die Beratung haftet der Beauftragte vertraglich
- Täglicher Umgang mit dem Thema
- Kein Interessenkonflikt im Haus
- Keine Weiterbildungskosten für Sie
- Neutrale Beratung vor Ort
- Monatlicher Festpreis als Planungsgrundlage
- Kein besonderer Kündigungsschutz nötig
Interner Datenschutzbeauftragter
Jemand aus Ihrem Team
- Kosten- und zeitintensive Ausbildung nötig
- Kaum praktische Erfahrung am Anfang
- Die Haftung bleibt im Unternehmen
- Interessenkonflikt möglich
- Laufende Weiterbildungskosten
- Interne Neutralität geht verloren
- Schwer kalkulierbare Kosten
- Besonderer Kündigungsschutz
Was wir für Sie übernehmen
Bedarf prüfen
Anhand von Checklisten klären wir, was in Ihrem Betrieb überhaupt gilt – und was nicht.
Verzeichnisse erstellen
Das interne und externe Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, gepflegt statt einmalig erstellt.
Mitarbeiter schulen
Verständlich und mit Beispielen aus Ihrem Alltag, nicht mit Paragrafen.
Kontrollen
Regelmäßige Prüfungen, damit aus der Ordnung von heute nicht das Problem von übermorgen wird.
Anfragen beantworten
Auskunftsersuchen, Löschanfragen, Meldungen – wir formulieren und begleiten.
Behördenkontakt
Wenn die Aufsichtsbehörde fragt, antworten wir – und Sie wissen vorher, was drinsteht.
Wir kommen einmal vorbei
Ein Termin bei Ihnen im Betrieb, eine Checkliste, eine ehrliche Einschätzung. Danach wissen Sie, ob Sie handeln müssen.